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Kostentransparenz

Warum wird es beim Zahnarzt immer teurer?

Diese Frage stellen sich viele Patienten, daher ist es uns wichtig, Ihnen die aktuelle finanzielle Lage deutscher Zahnarztpraxen nahe zu legen.
Anbei finden Sie ein Informationsblatt, weshalb wir uns für eine Steigerung der Kosten entschieden haben und den Gebührensatz nach § 2 Abs. 1 & 2 der GOZ von 3,5-fach überschreiten.

In Deutschland unterliegen Ärzte und allen voran Zahnärzte sehr strengen Richtlinien und Anforderungen. Insbesondere die Anforderung an Hygiene und Material (Medizinproduktegesetz) bedeuten einen hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz. Ebenfalls treffen uns steigende Mieten, Löhne und laufende Kosten wie jedes Unternehmen. Bei gesetzlich versicherten Patienten trägt die Krankenkasse lediglich zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlungen.

Gleichzeitig haben wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Gebührenordnung ohne
Anpassung und mit gleichem Punktwert seit 35 Jahren! Damals kostete ein Liter Benzin zum
Vergleich noch 50 Cent! Die Gebühren der gesetzlichen Krankenkassen sind in diesem
Zeitraum jährlich angehoben worden. Leider glauben Viele, dass der 3,5-fache
Steigerungssatz in der privaten Gebührenordnung der 3,5-fachen Vergütung derselben
Leistung durch die Gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Dem ist aber nicht so!
Über 100 Leistungen werden inzwischen deutlich besser durch die Gesetzlichen
Krankenkassen vergütet. Über das gesamte Leistungsspektrum gemittelt müsste ein
Steigerungsfaktor von 3,8 in der privaten Gebührenordnung berechnet werden um eine
vergleichbare Vergütung der Gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten.

Eine zahnmedizinische Behandlung ist eine individuelle, auf den Patienten abgestimmte Leistung. Gute Zahnmedizin ist keine Massenabfertigung und keine Fließbandarbeit. Sie beruht auf Zeit und akribischer Genauigkeit und weder Sie noch wir wollen Abstriche bei den gewohnt guten Leistungen hinnehmen.

Durch das Versagen der Gesetzgeber der vergangenen 36 Jahre, leidet neben der kassenzahnärztlichen Versorgung auch die privatzahnärztliche Versorgung.

Näheres in diesem Schreiben zur Kostensteigerung.

Der Text dieses Schreibens stammt von der Bundeszahnärztekammer.

Das original finden Sie hier.